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Zusätzlich zu Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen bieten wir die Unterstützung bei der Konformitätsbewertung von Produkten an. Dabei wird die Überprüfung von Produkten auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der EG-Richtlinie des betreffenden Produktes durchgeführt. Durch ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren wird nachgewiesen, dass die in der Richtlinie bzw. den Richtlinien enthaltenen grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen eingehalten werden.  Am Ende der Konformitätsbewertung bestätigt der Hersteller (in besonderen Fällen auch dessen Bevollmächtigter), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. Die EG-Konformitätserklärung ist Basis für die CE-Kennzeichnung des Produktes.

Konformitätserklärung

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